Die Kirche geht auf die Menschen zu

Die Kirche passt sich mehr und mehr demokratisch der Welt an — auf Kosten der Wahrheit. Dies wird verschleiert durch Worte wie: „Die Kirche geht auf die Menschen zu“. Die Kölner Kirchenzeitung vom 8. Mai 2015 schreibt:

 

Bischöfe gehen auf Menschen zu
Kirchliches Arbeitsrecht reformiert

BONN. Für die mehr als 700 000 Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas gilt künftig ein verändertes Arbeitsrecht. Mit der Reform geht die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene und Mitarbeiter zu, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Außerdem wird festgelegt, wie die Gewerkschaften künftig bei den Verhandlungen über kirchliche Arbeitsvertragsbedingungen beteiligt werden. Der Deutsche Caritasverband und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßten die Reform.

Die Bischöfe veröffentlichten am Dienstag in Bonn eine modernisierte Fassung der sogenannten kirchlichen Grundordnung. Sie hat allerdings nur empfehlenden Charakter. Rechtswirksamkeit tritt ein, sobald der jeweilige Bischof die Neuerungen in seinem Bistum in Kraft setzt. Sollte dies in einer Diözese nicht geschehen, gilt dort die bisherige Rechtslage. In der vergangenen Woche hatte die Deutsche Bischofskonferenz mitgeteilt, dass „mehr als zwei Drittel der 27 Diözesanbischöfe" der Reform der Grundordnung zugestimmt hätten.

Konkret sollen arbeitsrechtliche Folgen einer Wiederverheiratung oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf schwerwiegende Fälle beschränkt werden. Das sind Fälle, die geeignet sind, die Integrität und Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen oder die „ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis erregen". Kündigungen sollen nur das allerletzte Mittel sein; einen Kündigungsautomatismus gebe es nicht, stellt die Bischofskonferenz fest.

Für pastoral-katechetische und bischöflich besonders beauftragte Mitarbeiter bleibt die bisherige Rechtslage bestehen: Sie unterliegen erhöhten Loyalitätsforderungen, müssen also bei Wiederheirat oder Eingehen einer Lebenspartnerschaft mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung rechnen. Bei den sonstigen Mitarbeitern kommt eine arbeitsrechtliche Ahndung des Fehlverhaltens nur in Ausnahmefällen in Frage.

Die Reform legt darüber hinaus fest, dass Gewerkschaften am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen zu beteiligen sind. In welchem Umfang sie in den arbeitsrechtlichen Kommissionen vertreten sind, hängt vom gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Mitarbeiter ab.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sprach von einem grundlegenden Wandel im kirchlichen Arbeitsrecht. ZdK-Präsident Alois Glück appellierte an alle 27 Bischöfe, die Reform jetzt auch rechtsverbindlich umzusetzen. KNA